Förderprogramm zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse in Schleswig-Holstein.
Letzte Aktualisierung: 07.11.2023
Die Honigbiene leistet durch ihre Bestäubungsleistung einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität. Darüber hinaus verdanken wir den Bienenvölkern die Produktion des hochwertigen Lebensmittels Honig. Die Honigbiene ist somit ein unverzichtbarer Bestandteil der Natur, sie gilt es zu schützen.
Die Landesregierung Schleswig-Holstein unterstützt daher die Imkerei in Schleswig-Holstein in Form eines Imkereiprogramms auf Grundlage der GAP-Strategieplanverordnung (EU) 2021/2115. Das Förderprogramm erstreckt sich über einen Zeitraum bis einschließlich 2027. Die jährliche Fördersumme von 100.000 € setzt sich zu 50 % aus EU-Mitteln und zu 50 % aus Landesmitteln des Landes Schleswig-Holstein zusammen.
Schleswig-Holsteinische Imkerinnen und Imker können von Förderungen profitieren.
Das Land Schleswig-Holstein hat sich entschieden, sein Imkereiprogramm in enger Zusammenarbeit mit dem repräsentativen Imkereiverband in Schleswig-Holstein, dem Landesverband Schleswig-Holsteinischer und Hamburger Imker e.V., zu erstellen und durchzuführen. Von einer Förderung einzelner Imkerinnen und Imker ist aufgrund des Fördervolumens und der Effektivität der Maßnahme Abstand genommen worden.
Alle in Schleswig-Holstein ansässigen Imker können die Angebote des Landesimkerverbandes in Anspruch nehmen und somit von der Förderung profitieren.
Folgende Maßnahmen werden durch Bezuschussung des Landesimkerverbandes in Schleswig-Holstein gefördert:
Fördermaßnahme (Intervention) | Bereiche |
Aufbau, Verbesserung und Verbreitung imkerlichen Wissens |
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Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Anwendung von Bekämpfungsmaßnahmen |
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Qualitäts- und Reinheitsuntersuchungen |
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Bienenvölkervermehrung/-erhaltung und Bienenzucht |
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7.3.2025