Der Schutzbezirk der lnselbelegstelle Puan Klent/Sylt umfasst folgende Bereiche
a) Südlicher Bereich der Gemeinde Sylt:
Grenze verläuft im Westen von der nordwestlichen Grenze der Gemeinde Hörnum nach Norden bis zur nördlichen Grenze des Hundestrandes bei dem ausgeschilderten Strand-Übergang Nr. 56.
Anschließend nimmt die Grenze ihren Verlauf nach Osten im Zuge der fußläufigen Verbindung zu den Stellplätzen beim Kiosk ,,Zauberbude", um über die Straße zwischen den Stellplätzen die L 24 (,,Lorens-de-Hahn-Straße") zu erreichen. Von der L 24 verläuft die Grenze nach Norden bis zu der nach Osten abgehenden Straße ,,Süderinge" bis zur Kläranlage.
Vom Klärwerk folgt die Grenze der Straße in nördlicher Richtung bis zum kreuzenden Graben. Der weitere Verlauf der Grenze wird durch den in West-Ost-Richtung nördlich des Reit- und Fahrweges verlaufenden Graben bis zum Fuß des östlich gelegenen Deiches des Rantumbeckens gekennzeichnet, um dann den Fuß des Deiches des Rantumbeckens in nordöstlicher, östlicher und südlicher Richtung bis zur Wurzel der Mole des Yachthafens Rantum zu folgen. Die Grenze verläuft weiter von der Wurzel in südliche Richtung entlang der östlichen Grenze der Gemeinde Sylt bis zur nordöstlichen Grenze der Gemeinde Hörnum sowie
b) die gesamte Gemeinde Hörnum.